Ich gebe Unterricht für ...

... Kinder ab ca. 5 Jahre und Menschen jeden Alters, die entweder ganz von vorn mit dem Klavierspiel beginnen möchten, bereits fortgeschritten sind oder nach einer Spiel­pause Lust dazu haben, wieder einzusteigen.

Der Unterricht wird immer individuell auf den Schüler abgestimmt und spezielle Wünsche werden in der Unterrichts­planung berücksichtigt. So kann gewährleistet werden, dass sich jeder Schüler die Welt der Klaviermusik auf seinem eigenen Weg erschließen kann.

Der Unterricht umfasst in der Regel 45 Mi­nuten. Vorschulkinder steigen am besten mit 30 Minuten Unterricht pro Woche ein.

Sie können gern eine kostenlose Probestunde vereinbaren.


Schwerpunkte im Unterricht sind ...

... die Erarbeitung einer fundierten Spiel­technik mit allen dazugehörigen Aspekten (z.B. Vermittlung korrekter Sitz-, Arm-, Hand- und Fingerhaltung als Voraussetzung für das Ausführen diverser unterschiedlicher Spieltechniken),

... Werkinterpretationen vom Barock bis in die Gegenwart, der Jazz-, Rock- und Pop­bereich mit eingeschlossen,

... die Vermittlung musiktheoretischer Kenntnisse,

... die Ausbildung des musikalischen Gehörs bezüglich des Hörens musiktheoretischer Aspekte und Zusammenhänge,

... das Musizieren nach Gehör, freie Lied­begleitung, Improvisation,

... die Gestaltung eines jährlichen Schüler­konzertes im Konzertsaal des Dresdner Pianosalons im Coselpalais an der Frauenkirche (die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig).

Die Unterrichtsplanung orientiert sich am Lehrplan für Klavier der öffentlichen Musikschule.


Modalitäten

Der Unterricht erfolgt nach dem sächsischen Schulkalender (ca. 38—39 Unterrichts­wochen) und umfasst eine wöchentliche Unterrichts­einheit von 45 Minuten.

Jahresgebühr: 1.296 €
Monatsgebühr:
108 € (wöchentlicher Unterricht)
60 € (14-tägiger Unterricht)

Von den Schülern bis mind. 2 Tage vorher abgesagte Termine werden in von anderen Schülern abgesagten Stunden nachgeholt. Das bedeutet, dass die Schüler sich ihre abgesagten Unterrichtsstunden gegenseitig zum Nachholen zur Verfügung stellen.

Kurzfristigere Absagen können nicht berücksichtigt werden, da diese Stunden nicht mehr für andere Schüler freigegeben und verplant werden können und sind somit nicht nachleistungspflichtig.

Das Unterrichtsverhältnis kann jederzeit, auch während des laufenden Schuljahres, mit Wirkung zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.